Pressemitteilung

Berliner Wasserbetriebe gehören wieder vollständig in öffentliche Hände

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) fordert, den Irrtum Privatisierung in der Wasserversorgung zu beenden.

„Die nun eingetretene Situation in Berlin zeigt, Privatisierung öffentlicher Aufgaben lohnt sich nicht. Nicht für die Bürger, nicht für die öffentliche Hand, möglicherweise auch nicht für private Unternehmen.“ erklärte Christa Hecht, Geschäftsführerin der AöW. Die Bürger und Bürgerinnen Berlins haben mit dem Volksentscheid im letzten Jahr deutlich gemacht, dass sie steigende Preise zur Erfüllung hoher Renditeforderungen von Anteilseignern, geheime Verträge zwischen dem Land und privaten Investoren nicht akzeptieren und die Teilprivatisierung revidiert werden soll.

Nachdem gestern bekannt wurde, dass nach RWE nun auch Veolia seine Anteile an den Berliner Wasserbetrieben an das Land Berlin verkaufen möchte, bietet sich die Möglichkeit, nach über zehn Jahren, die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung endlich wieder vollständig in öffentliche Verantwortung zu übernehmen, erklärte die AöW weiter. Diese Chance sollte das Land Berlin nicht ungenutzt lassen.

Gleichwohl ist dabei wichtig, für das Land und die Berliner Bürger günstige Bedingungen zu schaffen. Auch die sich aus dem noch offenen Beschwerdeverfahren vor der EU-Kommission wegen der Vermutung einer unzulässigen Beihilfe möglicherweise noch ergebenden Forderungen an die privaten Konzerne einzutreiben, sollten mit den Rückkaufsverträgen nicht verbaut werden.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V.

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Gegründet im Jahr 2007 kommen unsere Mitglieder aus allen Bundesländern. Wir sind ein Zusammenschluss von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Wasser- und Bodenverbände sowie des Flussgebietsmanagements, die ihre Leistungen ausschließlich selbst oder durch verselbständigte Einrichtungen in öffentlichrechtlichen Organisations­formen erbringen. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.

Fotoquelle: Berliner Wassertisch