Berlin. Am Montag (29.01.2024) wurde in den Trilogverhandlungen der EU eine Einigung zur Überarbeitung der über 30 Jahre alten Richtlinie erzielt.
AöW-Präsidentin Claudia Ehrensberger erklärt: „Die erzielte Einigung ist ein wichtiger Schritt, um die öffentliche Abwasserentsorgung an die neuen Herausforderungen anzupassen. Die bisherigen Bekanntmachungen zur Einigung enthalten wichtige Eckpunkte, die auch die AöW unterstützt hat. Dazu gehört die Einführung der Herstellerverantwortung für Humanarzneimittel und kosmetische Mittel, diese Industriebranchen müssen mindestens 80 % der Kosten für die Beseitigung von Mikroschadstoffen (sog. vierte Reinigungsstufe) tragen. Wir hatten Vollkostendeckung gefordert, auch vor dem Hintergrund der Entbürokratisierung. Das Ergebnis begrüßen wir gleichwohl. Aber auch die Förderung der öffentlichen Abwasserwirtschaft in Richtung Energie- und Klimaneutralität ist ein wichtiges Thema, das wir unterstützen, um nur einige Punkte zu nennen. Insgesamt deckt die Richtlinie alle für die Abwasserwirtschaft wichtigen Punkte ab. Ich hoffe auf einen zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, so dass dann mit der nationalen Umsetzung begonnen werden kann. Auch diesen Prozess möchten wir gemeinsam mit der AöW begleiten.“
AöW-Vizepräsident Olaf Schröder ergänzt: „Der Gesetzgeber und die Politik in Deutschland – Bund und Länder – sind nun gefordert, erste Überlegungen für eine praktikable und zumutbare Umsetzung der Vorgaben anzustellen. Hierzu ist ein enger Dialog mit der gesamten Branche notwendig. Es darf dabei nicht nur um eine 1:1-Umsetzung gehen, sondern es ist entscheidend, wie die Rahmenbedingungen für die öffentliche Abwasserwirtschaft insgesamt gestärkt werden können, um die Aufgaben aus der Richtlinie gemeinwohlorientiert zu erfüllen. Dabei dürfen die öffentlichen Unternehmen in der Abwasserwirtschaft nicht – im wahrsten Sinne des Wortes – mit den Anforderungen im Regen stehen gelassen werden. Es wird beispielsweise darum gehen, wie kleinere Betriebe die Umsetzung bewältigen können, wie die Herstellerverantwortung praktikabel, rechtssicher und planbar umgesetzt werden kann und wie unnötige Belastungen durch zusätzliche Anforderungen und Bürokratie vermieden werden können. Und das alles gemeinwohlorientiert und nachhaltig in öffentlicher Hand.“
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AöW-Geschäftsführer
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