Die im Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes getroffene Festlegung von Wasserstoff als überragendes öffentliches Interesse birgt potenzielle Risiken für die öffentliche Wasserversorgung. Die öffentliche Wasserversorgung darf nicht durch den im Entwurf gewünschten Wasserstoffhochlauf beeinträchtigt werden. Die AöW fordert hierfür eine entsprechende ausdrückliche Klarstellung in § 4 WassBG. Nur so kann die öffentliche Wasserversorgung gewährleistet und Nutzungskonkurrenzen frühzeitig vermieden werden.
AöW-Stellungnahme zum Entwurf Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
AöW-Jahresveranstaltung am 20. April 2026 in Berlin
Wasser ist eine zentrale Zukunftsressource. Klimawandel, zunehmende Extremwetterereignisse und steigende Anforderungen an Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung setzen die Systeme der öffentlichen Wasserwirtschaft zunehmend unter Druck und machen ihre Weiterentwicklung notwendig.
Vor diesem Hintergrund lädt die AöW am 20. April 2026 in Berlin zur Jahresveranstaltung „Investitionen in die Wasserwirtschaft: Zukunft sichern in Zeiten von Wandel und steigenden Anforderungen“ ein, bei der Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Praxis und Politik aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze diskutieren.
AöW-Stellungnahme zur Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e. V. (AöW) hat ihre Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag zur Vereinfachung bestimmter Anforderungen und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands veröffentlicht.
Gegenstand der Stellungnahme sind die Beschlussempfehlungen des Wirtschaftsausschusses im Bundesrat (BR-Drs. 62/1/26), insbesondere die Regelungen zur Herstellerverantwortung in der kommunalen Abwasserrichtlinie. Der ursprüngliche Richtlinienvorschlag enthält hierzu keine Vorgaben; das Thema wurde erst im Ausschussverfahren eingebracht.