Die im Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes getroffene Festlegung von Wasserstoff als überragendes öffentliches Interesse birgt potenzielle Risiken für die öffentliche Wasserversorgung. Die öffentliche Wasserversorgung darf nicht durch den im Entwurf gewünschten Wasserstoffhochlauf beeinträchtigt werden. Die AöW fordert hierfür eine entsprechende ausdrückliche Klarstellung in § 4 WassBG. Nur so kann die öffentliche Wasserversorgung gewährleistet und Nutzungskonkurrenzen frühzeitig vermieden werden.
AöW-Stellungnahme zum Entwurf Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
AöW-Stellungnahme zum Wasserstoffhochlauf
Im Rahmen der Verbändeanhörung des BMWE zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft hat die AöW ihre Stellungnahme eingereicht.
Die AöW äußert rechtliche Hinweise zur geplanten Regelung des „überragenden öffentlichen Interesses“, insbesondere im Hinblick auf wasserwirtschaftliche Belange sowie Aspekte der Genehmigungspraxis. (Foto: iStock/audioundwerbung)
Pressemitteilung zum UN-Weltwassertag 2025
AöW-Pressemitteilung vom 20.03.2025
Anlässlich des UN-Weltwassertags am 22. März, der in diesem Jahr unter dem Motto „Erhalt der Gletscher“ steht, betont die AöW die Bedeutung einer gemeinwohlorientierten und nachhaltigen Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand. Die Vereinten Nationen lenken mit dem diesjährigen Motto die Aufmerksamkeit auf das rasche Abschmelzen der Gletscher und dessen unberechenbare Auswirkungen auf den Wasserhaushalt. Das Schmelzwasser der Gletscher hat Folgen für die Trinkwasserversorgung, die Landwirtschaft, die Industrie, die Energieerzeugung sowie für die Flusssysteme und Ökosysteme. (Foto: Zffoto-Fotolia)