Die AöW
– vermisst die angekündigte Vereinfachung und Transparenz im Verfahren,
– kritisiert, dass durch die Regelungen zur Schätzung des Auftragswertes die Schwellenwerte faktisch abgesenkt werden,
– erkennt rechtliche Unklarheiten in wichtigen Verfahrensschritten,
– kritisiert die Stärkung derBieterposition zu Lasten der Handlungsfreiheitder Auftraggeber,
– erachtet die Umstellung auf das elektronische Vergabeverfahren als zu kompliziert und unpraktisch.
