Pressemitteilung

AöW zum Vorschlag für eine EU-Richtlinie über die Konzessionsvergabe

Die bewährten öffentlich-rechtlichen Strukturen nicht gefährden

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) nimmt zum gestrigen Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission wie folgt Stellung:

Der vorgelegte Vorschlag richtet sich in dieser Form gegen die bewährten öffentlich-rechtlichen Formen der Organisation und Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft in Deutschland. Gemeint sind insbesondere Formen der Interkommunalen Zusammenarbeit, die einen beachtlichen Anteil in der deutschen Wasserwirtschaft ausmachen.

Während durch die bisherige EuGH-Rechtsprechung für diese Formen Rechtssicherheit bestand, schafft der neue Richtlinien-Vorschlag erneut Rechtsunsicherheiten und ignoriert den regionalen demokratischen Willen der Bürger. Praktisch heißt dies, dass Kommunen in ihrer Selbstverwaltungsfreiheit immens eingeschränkt werden könnten. Die kommunale Selbstverwaltung könnte damit ad absurdum geführt werden.

Dies kann letzten Endes auch zur Verdrängung der bisher bewährten öffentlich-rechtlichen Strukturen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung führen und durch Private bzw. PPP ersetzt werden.

Deshalb fordert die AöW, die ausdrückliche generelle Herausnahme von Formen der öffentlich-öffentlichen Partnerschaft (ÖÖP) bzw. der Interkommunalen Zusammenarbeit aus dem Anwendungsbereich.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Gegründet im Jahr 2007 kommen unsere Mitglieder aus allen Bundesländern. Wir sind ein Zusammenschluss von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Wasser- und Bodenverbände sowie des Flussgebietsmanagements, die ihre Leistungen ausschließlich selbst oder durch ver­selbständigte Einrichtungen in öffentlichrechtlichen Organisations­formen erbringen. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.