Bundesregierung zur Wasserausnahme in der Konzessionsrichtlinie


Vergaberecht

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage zum Thema „Folgen zunehmender Gewässerverunreinigungen für die Trinkwasserversorgung“ hatte die Bundesregierung auch Gelegenheit sich zur der Wasserausnahme in der Konzessionsrichtlinie zu äußern. Nach Einschätzung der Bundesregierung besteht derzeit kein Anlass dafür, „die Ausnahme für Konzessionen im Bereich der Wasserversorgung, als eines der wichtigen Ergebnisse der Verhandlungen zur EU-Konzessionsrichtlinie, in Frage zu stellen.“

 Bundesregierung, Antwort, Folgen zunehmender Gewässerverunreinigungen für die Trinkwasserversorgung, relevant sind Nrn. 23 und 24