Unverständnis zur engen Auslegung durch BMF zu § 2b UStG und der Erschwerung der Interkommunalen Zusammenarbeit
„Aus Sicht der AöW ist es weiterhin unverständlich, warum das Bundesfinanzministerium auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger den § 2b UStG eng auslegt und damit auch die Interkommunale Zusammenarbeit erschwert.“