Claudia Ehrensberger, AöW-Vizepräsidentin „Die Forderung ist aufgrund der Herausforderungen aktueller denn je und betrifft die gesamte öffentliche Wasserwirtschaft“
Nürnberg/Berlin. Auf der für heute vorgesehenen CSU-Klausurtagung in Seeon sollte über eine „staatliche Trinkwasser-Garantie“ beschlossen werden. Dies geht aus einer Meldung der tagesschau.de vom 14.07.2021 hervor. Unter Bezug auf Auszüge aus der Beschlussvorlage soll eine rechtlich bindende „öffentliche Eigentums-Garantie für das Trinkwasser“ festgeschrieben werden. Claudia Ehrensberger, AöW-Vizepräsidenten und AöW-Landesbeauftragte erklärt hierzu:
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass auf der CSU-Klausurtagung die Trinkwasserversorgung in öffentlicher Hand in den Fokus gerückt wird. Das Thema ist aufgrund der Herausforderungen aktueller denn je und betrifft bundesweit die gesamte öffentliche Wasserwirtschaft. Das haben aus unserer Sicht auch die Dialoggespräche zu der Nationalen Wasserstrategie des BMU sowie die Beratungen in den Bundesländern gezeigt. Vor allem muss der heutige Rechtsrahmen für die öffentliche Wasserwirtschaft gestärkt bzw. weiterentwickelt werden, damit die Zusammenarbeit und Kooperation in der öffentlichen Wasserwirtschaft aber auch mit weiteren Akteuren wie Städte und Gemeinden finanziell verbessert und Organisationformen der Interkommunalen Zusammenarbeit möglich gemacht werden können.
Ebenso zeigt die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz eindrucksvoll auf, dass die Aufgaben, die die Lebensgrundlagen der nächsten Generationen betreffen, ambitioniert angegangen werden müssen und eine sichere öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gewährleistet werden muss. Aus AöW-Sicht ist zur Sicherstellung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben von zentraler Bedeutung, Gewässer zu schützen und ihren ökologischen Zustand zu verbessern – langfristig und auf breiter gesellschaftlicher Basis im Sinne des Gemeinwohls und nicht einzelner wirtschaftlicher Interessen. Dabei hat die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand eine zentrale Rolle, zur Lösung der zukünftigen Herausforderungen sind dabei ganzheitliche Strategien notwendig. Die Bedeutung dieser Aufgaben für die Gesellschaft und die Umwelt ist existentiell und dürfen auch in Zukunft nicht dem freien Spiel der Marktkräfte überlassen werden.“
Zur diesjährigen Bundestagswahl hat die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) als die Interessenvertretung der rein öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland, ihre wasserpolitischen Forderungen an die künftige Bundesregierung sowie den künftigen Bundestag in einem Positionspapier zusammengefasst. Im Kern der Forderungen stehen geeignete finanzielle Rechtsrahmen zur Unterstützung von Kooperationen in der öffentlichen Wasserwirtschaft, nachhaltige Ausrichtung der Gewässerpolitik sowie Klimapolitik mit der öffentlichen Wasserwirtschaft.
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Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft. AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasser-wirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.