Stellungnahme

AöW zum CETA-Abkommen

CETA

Die AöW appeliert, dem derzeitigen CETA-Abkommen nicht zuzustimmen. Bereits im April 2016 haben wir darauf hingewiesen, dass die Wasserwirtschaft vom CETA-Abkommen nicht deutlich genug ausgenommen ist – und dass dies nachteilige Folgen für das Gemeinwohl haben kann. An dem CETA-Text hat sich seither nichts geändert und auch durch die zum CETA-Text zu Protokoll gegebenen zwei Erklärungen (das Gemeinsame Auslegungsinstrument und die Erklärungen für das Ratsprotokoll können unsere Bedenken nicht ausgeräumt werden.

Stellungnahme

AöW-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung

EEG

Im Entwurf die Erhebung der EEG-Umlage auf sog. „Bestandsanlagen“, die ab dem 1. Januar 2018 modernisiert werden (§ 61e EEG-Entwurf). Die AöW fordert, die Streichung des § 61e EEG-Entwurf. Zumindest ist eine Ausnahme für gemeinwohlorientierte öffentliche Unternehmen in der Wasserwirtschaft zu schaffen.