Nach Auswertung der vorgeschlagenen Regelungen kommen wir zu folgenden wesentlichen Bewertungen:
· Die geplanten Änderungen erschweren die Hebung weiterer Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft, da die Maßnahmen unwirtschaftlich werden könnten.
· Die Pläne sind im Bereich der Abwasserwirtschaft nicht zielführend und wirken sich nachteilig auf die Kernziele des Umweltschutzes aus.
· Eine mögliche Entlastung der Stromkunden über die Verteilung der EEG-Umlage auf mehr Schultern (wie es in der Begründung zum Gesetzesentwurf steht) führt zu höheren Belastungen der Bürger bei den Abwassergebühren.
Die öffentliche Wasserwirtschaft erbringt Aufgaben zum Gemeinwohl und im Rahmen dieser Aufgaben werden erneuerbare Energien und die Energiepotenziale im Wasser und Abwasser genutzt. Die öffentliche Wasserwirtschaft handelt im Interesse des Gemeinwohls und nicht gewinnorientiert. Alle Kostenersparnisse kommen unmittelbar in stabilen Gebühren und Preisen den Bürgern zugute. Wir fordern daher weiterhin, die Wasserwirtschaft aus Gründen des Gemeinwohls von den Regelungen über die EEG-Umlage für die Eigenversorgung und der Ausschreibungspflicht im KWKG auszunehmen.