Stellungnahme

AöW-Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser

Die AöW begrüßt die Initiative der EU-Kommission für eine Neufassung der kommunalen Abwasserrichtlinie und unterstützt zuvorderst die Ziele des Vorschlags, den Gewässerschutz zu verbessern und die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erreichen. Der Regelungsbereich betrifft nach EU-Recht den Bereich der „Dienstleistungen im allgemeinem (wirtschaftlichen) Interesse“ – in Deutschland die „kommunale Daseinsvorsorge“ – und hat die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Bezahlbarkeit für Alle im Fokus. Vor diesem Hintergrund hat sich die AöW positioniert.

Position

Gemeinsame Position für eine erweiterte Herstellerverantwortung in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie

Die Verbände der Wasserwirtschaft und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich in einer gemeinsamen Positionierung für den Vorschlag der EU-Kommission ausgesprochen, eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in der Kommunalabwasserrichtlinie zu verankern.
Im gemeinsamen Papier werden Bund und Länder aufgefordert, sich für den Vorschlag einer EPR einzusetzen.

Empfehlung

Ukraine-Krieg: Verbände-Aufruf zur Unterstützung der ukrainischen Wasserwirtschaft

Ein Jahr Angriffskrieg in der Ukraine hat viel Zerstörung hinterlassen. Dabei leidet die Bevölkerung besonders unter den Angriffen auf die Infrastruktur der Daseinsvorsorge. Denn ohne funktionierende Anlagen der Energie- und Wasserwirtschaft stehen die Menschen in der Ukraine vor einer humanitären Katastrophe. Die Verbände der deutschen Wasserwirtschaft – darunter auch die AöW – haben sich daher von Anfang an gemeinsam organisiert, um der ukrainischen Wasserwirtschaft Unterstützung anzubieten.

Pressemitteilung

EU-Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada (CETA): AöW zur Abstimmung im Bundestag am 01.12.2022

Der Bundestag wird am Donnerstag, 1. Dezember 2022 über das Ratifizierungsgesetz zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits abstimmen. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes in CETA seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.“