Stellungnahme

AöW zur Abstimmung im Plenum am 14.06.2017: Entschließung des Europäischen Parlaments zur Änderung der delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014


Pflanzenschutzmittel

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung schlägt eine Entschließung vor, wonach die delegierte Verordnung der EU-Kommission vom 15.02.2017 nicht in Kraft treten kann. Die AöW appeliert, dem Entschließungsentwurf des Agrarausschusses nicht zuzustimmen.

DerEntschließungstext des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung verhindert das Verbot des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf bestimmten im Umweltinteresse genutzten Flächen (ökologische Vorranggebiete). Laut EU-Kommission ist das Verbot aber notwendig, um die Umweltwirkung der Ökologisierung zu steigern und insbesondere die Biodiversitätswirkung der im Umweltinteresse genutzten Flächen zu maximieren.