Die AöW als Interessenvertretung der öffentlichen, kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft und damit auch der Abwasserbeseitigungsbetriebe fordert deshalb, Klärgas und Klärschlamm weiterhin in der Steuerbefreiung zu belassen und die oben vorgeschlagene Änderung aufzunehmen. Wir befürchten ansonsten eine Auswirkung auf die Abwassergebühren und eine finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger.

Änderung des Energiesteuergesetzes, Abschaffung der Steuerbefreiungen für die energetische Verwendung von Kläsgas und Klärschlamm
EnergiesteuerG
AöW-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes
In der Stellungnahme vom 03. Mai 2023 verdeutlicht die AöW die verschiedenen Aspekte, die für den Erfolg des Klimaanpassungsgesetzes entscheidend sind. Neben besseren rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen ist u.a. eine verlässliche und langfristige Finanzierung durch Einrichtung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe für Klimaschutz- sowie für Klimaanpassungsmaßnahmen notwendig.
Am 22. März 2023: Tag des Wassers und UN-Weltwasserbericht
AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer: „Die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich vor allem auch beim Thema Wasser. Hierzu richtet der diesjährige UN-Bericht, der am Weltwassertag veröffentlicht wird, den Fokus darauf, inwieweit die Organisationen und Institutionen in der Lage sind, sich in Partnerschaften und Kooperationen zusammenzuschließen, um den zukünftigen Herausforderungen zu begegnen und die Erreichung des UN-Nachhaltigkeitsziels 6 (Wasser und Sanitärversorgung für alle) zu beschleunigen. […]“