Rein ökonomische Gründe – wie in der Einleitung des Leitfadens unterstellt –„dominieren“ für unsere Mitglieder bei der Eigenversorgung gerade nicht. So sind besonders die öffentlichen Abwasserbetriebe bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichtaufgabe auf elektrischen Strom angewiesen (der Eigenbedarf ergibt sich somit aus der Pflichtaufgabe). Dabei muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§ 60 WHG) das aus der Abwasserreinigung anfallende Klärgas verwertet werden. Sinnvoll ist dabei die Verwertung zur Erzeugung von Strom zur Eigenversorgung für den Eigenbedarf. Dafür braucht die öffentliche Wasserwirtschaft aber verlässliche Rahmenbedingungen zur Hebung dieser Energiepotenziale, um den bisher verfolgten Weg zur Energiewende weiter zu gehen.
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AöW-Stellungnahme zum Entwurf „Leitfaden zur Eigenversorgung“
EEG
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