Rein ökonomische Gründe – wie in der Einleitung des Leitfadens unterstellt –„dominieren“ für unsere Mitglieder bei der Eigenversorgung gerade nicht. So sind besonders die öffentlichen Abwasserbetriebe bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichtaufgabe auf elektrischen Strom angewiesen (der Eigenbedarf ergibt sich somit aus der Pflichtaufgabe). Dabei muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§ 60 WHG) das aus der Abwasserreinigung anfallende Klärgas verwertet werden. Sinnvoll ist dabei die Verwertung zur Erzeugung von Strom zur Eigenversorgung für den Eigenbedarf. Dafür braucht die öffentliche Wasserwirtschaft aber verlässliche Rahmenbedingungen zur Hebung dieser Energiepotenziale, um den bisher verfolgten Weg zur Energiewende weiter zu gehen.

AöW-Stellungnahme zum Entwurf „Leitfaden zur Eigenversorgung“
EEG
AöW-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes
In der Stellungnahme vom 03. Mai 2023 verdeutlicht die AöW die verschiedenen Aspekte, die für den Erfolg des Klimaanpassungsgesetzes entscheidend sind. Neben besseren rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen ist u.a. eine verlässliche und langfristige Finanzierung durch Einrichtung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe für Klimaschutz- sowie für Klimaanpassungsmaßnahmen notwendig.
Am 22. März 2023: Tag des Wassers und UN-Weltwasserbericht
AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer: „Die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich vor allem auch beim Thema Wasser. Hierzu richtet der diesjährige UN-Bericht, der am Weltwassertag veröffentlicht wird, den Fokus darauf, inwieweit die Organisationen und Institutionen in der Lage sind, sich in Partnerschaften und Kooperationen zusammenzuschließen, um den zukünftigen Herausforderungen zu begegnen und die Erreichung des UN-Nachhaltigkeitsziels 6 (Wasser und Sanitärversorgung für alle) zu beschleunigen. […]“