Das TEHG-E beinhaltet Änderungen, die dazu führen, dass thermische Abfallbehandlungsanlagen in den Emissionshandeleinbezogen werden. Ob die Ausnahme nach § 2 Abs.5Nr.3 iVm. § 3 Abs. 1 Nr.1 die typischen Anlagen der Klärschlammverbrennung erfassen, ist unklar. Selbst eine Genehmigung zur anteiligenVerbrennung führt zur Teilnahme am Emissionshandel.

Entwurf (03.09.2010) eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels (TEHG-E)
TEHG-E
AöW-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes
In der Stellungnahme vom 03. Mai 2023 verdeutlicht die AöW die verschiedenen Aspekte, die für den Erfolg des Klimaanpassungsgesetzes entscheidend sind. Neben besseren rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen ist u.a. eine verlässliche und langfristige Finanzierung durch Einrichtung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe für Klimaschutz- sowie für Klimaanpassungsmaßnahmen notwendig.
Am 22. März 2023: Tag des Wassers und UN-Weltwasserbericht
AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer: „Die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich vor allem auch beim Thema Wasser. Hierzu richtet der diesjährige UN-Bericht, der am Weltwassertag veröffentlicht wird, den Fokus darauf, inwieweit die Organisationen und Institutionen in der Lage sind, sich in Partnerschaften und Kooperationen zusammenzuschließen, um den zukünftigen Herausforderungen zu begegnen und die Erreichung des UN-Nachhaltigkeitsziels 6 (Wasser und Sanitärversorgung für alle) zu beschleunigen. […]“