Der KrWG-RefE enthält Regelungen, die die Interessen der Wasserwirtschaft betreffen. Insbesondere sind damit die Behandlung der CCS-Technologie im Rahmen des KrWG (§ 2 KrWG-RefE), die relevante Regelung zur Klärschlammbehandlung (§ 8 KrWG-RefE) sowie die Möglichkeit der Beauftragung von Dritten (§ 22 KrWG-RefE) von Bedeutung.
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Referentenentwurf (06.08.2010) eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (KrWG-RefE)
KrWG-RefE
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