Der KrWG-RefE enthält Regelungen, die die Interessen der Wasserwirtschaft betreffen. Insbesondere sind damit die Behandlung der CCS-Technologie im Rahmen des KrWG (§ 2 KrWG-RefE), die relevante Regelung zur Klärschlammbehandlung (§ 8 KrWG-RefE) sowie die Möglichkeit der Beauftragung von Dritten (§ 22 KrWG-RefE) von Bedeutung.
Referentenentwurf (06.08.2010) eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (KrWG-RefE)
KrWG-RefE
AöW-Stellungnahme zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz (BT-Drs. 21/4099)
Die AöW hat zum Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (BT-Drs. 21/4099) Stellung genommen.
Die öffentliche Wasserwirtschaft unterstützt das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Zugleich weist die Stellungnahme darauf hin, dass nachhaltige Wasserwirtschaft, Gewässerschutz sowie die erheblichen Investitions- und Modernisierungsbedarfe der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur im weiteren Gesetzgebungsverfahren angemessen berücksichtigt werden müssen. (Fotoquelle: Pixelio/Sebastian Göbel)
AöW-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Die AöW hat im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Stellung genommen. Begrüßt werden insbesondere die vorgesehenen Regelungen zur Klimaanpassung und wassersensiblen Stadtentwicklung. Aus Sicht der AöW sind insbesondere Starkregen- und Hochwasserschutz sowie eine nachhaltige Niederschlagswasserbewirtschaftung stärker zu berücksichtigen.