Die vorgesehene Änderung des Düngegesetzes schafft die Rechtsgrundlage und die Verordnungsermächtigung für die Novellierung der Düngeverordnung. Beide Regelungen müssen nach unserer Sicht im Hinblick auf die steigenden Gewässerbelastungen mit Nitrat und Phosphor sowie das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht ausreichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie verbessert werden.

AöW zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes
Düngegesetz/ Düngeverordnung
AöW-Pressemitteilung: Geplante Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung gefährdet Fortschritte im Grundwasserschutz
AöW-Pressemitteilung vom 19.06.2025
Nach Medienberichten wird das Bundeskabinett voraussichtlich am 24. Juni über die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung beschließen. Die Verordnung soll durch eine Ministerverordnung außer Kraft gesetzt werden. Aus Sicht der öffentlichen Wasserwirtschaft ist dieser Schritt weder fachlich noch rechtlich nachvollziehbar. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) appelliert daher an die Bundesregierung, die Stoffstrombilanzverordnung nicht aufzuheben, sondern im Sinne eines vorsorgenden, rechtskonformen und zukunftsgerichteten Gewässerschutzes gezielt weiterzuentwickeln.
AöW-Stellungnahme zum Referentenentwurf „Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung“
Die AöW hat mir ihrer Stellungnahme zum o.g. Referentenentwurf die geplante Aufhebung der seit 2018 geltenden Stoffstrombilanzverordnung kritisiert. Aus Sicht der AöW stellt die Nitratbelastung des Grundwassers weiterhin ein erhebliches Problem für den Gewässerschutz in Deutschland dar. Eine Reduktion der Nitrateinträge erfordere ein rechtliches Instrumentarium, das auf belastbaren Daten beruht und ein konsequentes Monitoring ermöglicht. Um Nährstoffflüsse nachvollziehbar zu dokumentieren, ist die Stoffstrombilanz dabei ein unerlässliches Element.