Das Ziel des AwSV ist es, die seit Langem bestehenden landesspezifischen unterschiedlichen Regelungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu vereinheitlichen. Die möglichen Auswirkungen auf eine nachhaltige Wasserwirtschaft stehen in diesem Zusammenhang für die AöW als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft im Mittelpunkt, insbesondere ist für uns wichtig, dass der Besorgnisgrundsatz des Schutzes der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen beachtet wird (§ 62 Abs. 1 WHG). Aus diesem Blickwinkel heraus hat die AöW grundsätzliche Bedenken, ob dieses Ziel mit der vorliegenden Fassung des AwSV erreicht werden kann. Diese Bedenken ergeben sich für uns insbesondere im Hinblick auf die Regelungen über Biogasanlagen, über JGS-Anlagen und über Anlagen in Schutzgebieten.
AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
AwSV
AöW-Jahresveranstaltung am 20. April 2026 in Berlin
Wasser ist eine zentrale Zukunftsressource. Klimawandel, zunehmende Extremwetterereignisse und steigende Anforderungen an Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung setzen die Systeme der öffentlichen Wasserwirtschaft zunehmend unter Druck und machen ihre Weiterentwicklung notwendig.
Vor diesem Hintergrund lädt die AöW am 20. April 2026 in Berlin zur Jahresveranstaltung „Investitionen in die Wasserwirtschaft: Zukunft sichern in Zeiten von Wandel und steigenden Anforderungen“ ein, bei der Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Praxis und Politik aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze diskutieren.
AöW-Stellungnahme zu Omnibus X: Strengere Pestizidgesetze nötig
Die AöW warnt in ihrer Stellungnahme zum Vereinfachungspaket der Europäischen Kommission (Omnibus X) vor einer Abschwächung der Pestizidgesetze. Die Datenlage zeigt: 19 % der Grundwassermessstellen sind mit Pestiziden belastet, und Metabolite wie Trifluoressigsäure (TFA) werden an 76 % der Messstellen nachgewiesen. TFA ist persistent, mobil und kaum aus Trinkwasser zu entfernen.
Die AöW fordert daher einen konsequenten Ausstieg aus PFAS – insbesondere ein Verbot PFAS-haltiger Pestizide – sowie ein Anwendungsverbot chemisch-synthetischer Pestizide in Wasserschutzgebieten. Nur so lassen sich Trinkwasserressourcen schützen und die Gesundheit von Menschen und Umwelt sichern.