Mit unserer Stellungnahme setzen wir den Schwerpunkt auf die MwSt.-Befreiungen für öffentliche Abwasserentsorgungsunternehmen in Deutschland. Wir vertreten die Position, dass das bestehende MwSt-System in Deutschland mit dem Neutralitätsgebot vereinbar ist, insbesondere besteht keine Wettbewerbsverzerrung. Die Notwendigkeit einer MwSt.-Besteuerung ist ausserdem nicht zu erkennen.