Der KrWG-RefE enthält Regelungen, die die Interessen der Wasserwirtschaft betreffen. Insbesondere sind damit die Behandlung der CCS-Technologie im Rahmen des KrWG (§ 2 KrWG-RefE), die relevante Regelung zur Klärschlammbehandlung (§ 8 KrWG-RefE) sowie die Möglichkeit der Beauftragung von Dritten (§ 22 KrWG-RefE) von Bedeutung.
Referentenentwurf (06.08.2010) eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (KrWG-RefE)
KrWG-RefE
Kommunalabwasserrichtlinie und Tag der Daseinsvorsorge am 23. Juni: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert Verlässlichkeit
Anlässlich der Resolution des Europäischen Parlaments zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie warnt die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) vor neuen Unsicherheiten für Kommunen und öffentliche Unternehmen. Mit Blick auf den UN-Tag der Daseinsvorsorge am 23. Juni fordert die AöW verlässliche Rahmenbedingungen, Planungssicherheit für Investitionen und eine konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips bei der Finanzierung der vierten Reinigungsstufe.
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AöW-Stellungnahme zur Umsetzung der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung ab 2029
Die AöW hat eine Stellungnahme zur Umsetzung der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung ab dem Jahr 2029 abgegeben. Sie stellt fest, dass die Annahmen zur technologischen Verfügbarkeit sich nicht erfüllt haben. Die Frist 2029 ist deshalb nicht realistisch. Die AöW spricht sich gegen einen Fonds zulasten der Gebührenzahlenden aus. Gefordert werden ein an der technischen Reife bzw. am Stand marktreifer Verfahren orientierter Übergang, staatliche Förderung, verlässliche Absatzmärkte, Abbau regulatorischer Hemmnisse sowie eine rechtliche Klarstellung zur Gebührenfähigkeit von Investitionen und Investitionssicherheit. (Fotoquelle: iStock/John Kevin)