Die AöW begrüßt die vorgesehene Regelung über die Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zu Wasser im Rahmen des Ermessensspielraums der Mitgliedstaaten. Wir sehen das als wichtigen Schritt, die Mitgliedsstaaten auf ihre Pflicht zur Schaffung und Sicherung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger hinzuweisen.
Mit einigen vorgeschlagenen Regelungen geht die EU-Kommission jedoch in der Neufassung sowohl über den Regelungsinhalt der Richtlinie selbst als auch gerade über die Prinzipien Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit hinaus und plant massive Eingriffe in die Selbstverwaltungskompetenz der Kommunen und auch in die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten. Mit einigen vorgeschlagenen Neuregelungen der EU-Trinkwasserrichtlinie werden Liberalisierung- und Privatisierung im Bereich Wasser erleichtert.