Bei der Monopolkommission besteht ein grundlegend anderes Verständnis von „Effizienz“, das von der AöW nicht geteilt wird: Reine ökonomische Effizienz durch bundeseinheitliche Ordnungsrahmen und eine Entgeltregulierung wird den wasserpolitischen Ansprüchen an Nachhaltigkeit – auch im Interesse der Verbraucher – nicht gerecht werden!
Stellungnahme zum XVIII. Hauptgutachten der Monopolkommission Thema: „Mehr Effizienz bei der Bereitstellung von Trinkwasser!“
Monopolkommission
AöW-Jahresveranstaltung am 20. April 2026 in Berlin
Wasser ist eine zentrale Zukunftsressource. Klimawandel, zunehmende Extremwetterereignisse und steigende Anforderungen an Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung setzen die Systeme der öffentlichen Wasserwirtschaft zunehmend unter Druck und machen ihre Weiterentwicklung notwendig.
Vor diesem Hintergrund lädt die AöW am 20. April 2026 in Berlin zur Jahresveranstaltung „Investitionen in die Wasserwirtschaft: Zukunft sichern in Zeiten von Wandel und steigenden Anforderungen“ ein, bei der Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Praxis und Politik aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze diskutieren.
AöW-Stellungnahme zur Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e. V. (AöW) hat ihre Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag zur Vereinfachung bestimmter Anforderungen und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands veröffentlicht.
Gegenstand der Stellungnahme sind die Beschlussempfehlungen des Wirtschaftsausschusses im Bundesrat (BR-Drs. 62/1/26), insbesondere die Regelungen zur Herstellerverantwortung in der kommunalen Abwasserrichtlinie. Der ursprüngliche Richtlinienvorschlag enthält hierzu keine Vorgaben; das Thema wurde erst im Ausschussverfahren eingebracht.