Aus derzeitiger Sicht ist nicht auszuschließen, dass eine Belastung des Trinkwassers eintritt, z. B. eine Biofilmbildung, die die Qualität beeinträchtigt. Die Verträglichkeit der für die Herstellung von Hochgeschwindigkeitskabeln eingesetzten Materialien mit dem Trinkwasser ist bisher vollkommen ungeklärt. Aus den Unsicherheiten ergeben sich auch weitreichende Haftungsfragen für die Beteiligten. Für die Wasserversorger insbesondere hinsichtlich der Qualität für das Trinkwasser und der Versorgungssicherheit. Für die öffentlichen Wasserversorger ist dabei auch wichtig, dass Kosten, die sich aus der Haftung ergeben, nicht den Verbrauchern oder Nutzern aufgebürdet werden dürfen.
Vorschlag für eine EU-Verordnung über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation
Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen
AöW-Jahresveranstaltung am 20. April 2026 in Berlin
Wasser ist eine zentrale Zukunftsressource. Klimawandel, zunehmende Extremwetterereignisse und steigende Anforderungen an Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung setzen die Systeme der öffentlichen Wasserwirtschaft zunehmend unter Druck und machen ihre Weiterentwicklung notwendig.
Vor diesem Hintergrund lädt die AöW am 20. April 2026 in Berlin zur Jahresveranstaltung „Investitionen in die Wasserwirtschaft: Zukunft sichern in Zeiten von Wandel und steigenden Anforderungen“ ein, bei der Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Praxis und Politik aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze diskutieren.
AöW-Stellungnahme zur Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e. V. (AöW) hat ihre Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag zur Vereinfachung bestimmter Anforderungen und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands veröffentlicht.
Gegenstand der Stellungnahme sind die Beschlussempfehlungen des Wirtschaftsausschusses im Bundesrat (BR-Drs. 62/1/26), insbesondere die Regelungen zur Herstellerverantwortung in der kommunalen Abwasserrichtlinie. Der ursprüngliche Richtlinienvorschlag enthält hierzu keine Vorgaben; das Thema wurde erst im Ausschussverfahren eingebracht.