Aus derzeitiger Sicht ist nicht auszuschließen, dass eine Belastung des Trinkwassers eintritt, z. B. eine Biofilmbildung, die die Qualität beeinträchtigt. Die Verträglichkeit der für die Herstellung von Hochgeschwindigkeitskabeln eingesetzten Materialien mit dem Trinkwasser ist bisher vollkommen ungeklärt. Aus den Unsicherheiten ergeben sich auch weitreichende Haftungsfragen für die Beteiligten. Für die Wasserversorger insbesondere hinsichtlich der Qualität für das Trinkwasser und der Versorgungssicherheit. Für die öffentlichen Wasserversorger ist dabei auch wichtig, dass Kosten, die sich aus der Haftung ergeben, nicht den Verbrauchern oder Nutzern aufgebürdet werden dürfen.

Vorschlag für eine EU-Verordnung über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation
Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen
AöW veröffentlicht Impulspapier zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand
Berlin. Am 13. Januar 2025 hat die AöW ihr neues Impulspapier „Politische Impulse zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand: Starke Partnerin für Gemeinwohl und Nachhaltigkeit“ veröffentlicht. Mit diesem Papier unterstreicht die AöW die zentrale Bedeutung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand für das Gemeinwohl und die nachhaltige Ressourcensicherung. Es richtet sich an die Politik von Bund und Ländern und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen, um die zukünftigen Herausforderungen im Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser zu bewältigen.
Stärkung der öffentlichen Wasserwirtschaft: Impulspapier der AöW veröffentlicht
Die AöW hat das Impulspapier „Politische Impulse zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand“ veröffentlicht. Es betont die Bedeutung der öffentlichen Wasserwirtschaft für Gemeinwohl und Nachhaltigkeit und fordert politische, rechtliche und finanzielle Unterstützung. Schwerpunkte sind u. a. nachhaltige Finanzierung, Förderung von Kooperationen, die Verankerung von Klimawandelanpassung und Hochwasserschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern in Artikel 91a GG, klare Verantwortlichkeiten durch das Verursacherprinzip und die Anerkennung wasserwirtschaftlicher Belange als Schutzgut von „überragendem öffentlichen Interesse“.