AöW-Stellungnahme zur Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
Rohrfernleitungsverordnung
Zweck der Verordnung ist es, eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu vermeiden, insbesondere den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb … weiterlesen …