Stellungnahme

AöW-Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser

Die AöW begrüßt die Initiative der EU-Kommission für eine Neufassung der kommunalen Abwasserrichtlinie und unterstützt zuvorderst die Ziele des Vorschlags, den Gewässerschutz zu verbessern und die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erreichen. Der Regelungsbereich betrifft nach EU-Recht den Bereich der „Dienstleistungen im allgemeinem (wirtschaftlichen) Interesse“ – in Deutschland die „kommunale Daseinsvorsorge“ – und hat die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Bezahlbarkeit für Alle im Fokus. Vor diesem Hintergrund hat sich die AöW positioniert.

Stellungnahme

AöW-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Entwurf Aktionsplan Natürlicher Klimaschutz (ANK)

Die AöW begrüßt und unterstützt ausdrücklich die Anstrengungen um Klimaschutz, insbesondere beim natürlichen Klimaschutz, dem ganzheitlichen und integrativen Ansatz sowie die Synergiebestrebungen. Wir möchten betonen, dass Wasser eine Schlüsselrolle für natürlichen Klimaschutz darstellt und die Schutzbemühungen daher in allen Bereichen intensiviert werden müssen.

Stellungnahme

AöW-Stellungnahme zum CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland

Das CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland hat sich hauptsächlich aufgrund der Zuständigkeit für den Investitionsschutz ergeben. Im Folgenden werden die aus AöW-Sicht kritischen Punkte und Formulierungen aufgezeigt und wie eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ für das Wasserthema durch das Joint Committee verhindert werden könnte. Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.

Stellungnahme

AöW-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum CETA-Abkommen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat ein Verbändebeteiligungsverfahren zum CETA-Abkommen mit einer Frist von weniger als 24 Stunden durchgeführt. Bereits im April 2016 hatte die AöW darauf hingewiesen, dass die Wasserwirtschaft vom CETA- Abkommen nicht deutlich ausgenommen ist – und dass das nachteilige Folgen für das Gemeinwohl haben kann. An dem CETA-Text hat sich bisher nichts geändert und auch durch die zum CETA-Text zu Protokoll abgegebenen zwei Erklärungen können unsere Bedenken nicht ausgeräumt werden.