AöW-Stellungnahme zum Antrag im Bundesrat zur Verlängerung des Optionszeitraums bis zur Anwendung von § 2b UStG auf juristische Personen des öffentlichen Rechts“ (BRat Drs. 492/19 v. 11.10.19)
Umsatzbesteuerung
Die gestiegenen Anforderungen durch Klimawandel, demografische Entwicklung, Digitalisierung und die zukünftige personelle und finanzielle Ausstattung erfordern die Überprüfung, Anpassungund ggf. Schaffung neuer öffentlicher Kooperationen. Hieraus ergeben sich für unsere Mitglieder zahlreiche Einzelfragen zu der Anwendung von § 2b Abs. 3 UStG bei sog. „Beistandsleistungen“, die rechtssicher geklärt werden müssen.