Pressemitteilung

Ablehnung des Bundestages von schärferen Regeln für Fracking bedauerlich

Die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert baldige schärfere gesetzliche Regelungen zum Grundwasser- und Umweltschutz beim Fracking (Hydraulic Fracturing).

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) bedauert, dass die Anträge von SPD und Grünen zum Schutz der Umwelt und des Grundwassers beim Fracking von den Parteien der Regierungskoalition am 10.5.2012 im Bundestag abgelehnt wurden. „Damit ist eine Chance vertan worden, durch eine baldige Regelung Klarheit bei dieser umstrittenen Technologie zu schaffen“, erklärte die Geschäftsführerin der AöW, Christa Hecht, heute. „Wir freuen uns, dass wir der Debatte im Umweltaus¬schuss des Bundestages entnehmen konnten, dass alle Fraktionen einen Handlungs¬bedarf erkennen. Umso bedauerlicher ist es, dass die Anträge dennoch abgelehnt wurden“, erklärte Frau Hecht weiter.

Die AöW verweist auf die erst vor einigen Tagen veröffentlichten Ergebnisse der Risikostudie eines neutralen Expertenrates. Danach bestätigte sich die Sorge der Bewohner in den betroffenen Gebieten und der Wasserversorger, dass beim Fracking erhebliche Risiken im Hinblick auf den Gewässerschutz bestehen. Bei Bohrungen in Zusammenhang mit Fracking in der Nähe von Siedlungen können zudem Belastungen durch Lärm, Erschütterungen und Dieselabgase zur Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner führen. Der Expertenkreis hat außerdem darauf hingewiesen, dass dabei Chemikalien eingesetzt werden, die laut Gesetz als gefährliche Stoffe zu behandeln sind. Die AöW fordert deshalb ein Handeln auf Bundesebene.

Notwendig ist nach Auffassung der AöW der Vorrang des Schutzes von Grundwasser und Trinkwasserversorgung vor anderen Interessen. Erkundungen und Bohrungen in Trinkwassergewinnungs- und Wasserschutzzonen sowie in Naturschutzgebieten müssen generell ausgeschlossen sein. Ebenso soll durch eine Änderung des Bergrechts eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung in den Genehmigungsverfahren vorgeschaltet werden. Auch die Herstellung von Einvernehmen bei Genehmigungen mit den örtlichen Wasserbehörden und Wasserversorgern fordert die AöW.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V.

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Gegründet im Jahr 2007 kommen unsere Mitglieder aus allen Bundesländern. Wir sind ein Zusammenschluss von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Wasser- und Bodenverbände sowie des Flussgebietsmanagements, die ihre Leistungen ausschließlich selbst oder durch verselbständigte Einrichtungen in öffentlichrechtlichen Organisations¬formen erbringen. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.