Nach Auswertung dernun eingearbeiteten Regelungen – insbesondere die Regelung zur Eigenversorgung (§ 58) – kommen wir zu folgenden wesentlichen Bewertungen:
· Die geplantenÄnderungen erschwerendie Hebung weitererEnergiepotenziale in der Wasserwirtschaft,da die Maßnahmen unwirtschaftlich werdenkönnten.
· Die Pläne zur Reform des EEG sind im Bereich der Abwasserwirtschaft nicht zielführend und wirken sich nachteilig auf die Kernziele des Umweltschutzes aus.
