Die AöW ist der Ansicht, dass jede Verwertungsart bei fachgerechter Durchführung ihre Berechtigung hat und so wie sie bisher auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst gewachsen und strukturiert ist, sinnvoll ist. Die sichere und nachhaltige Entsorgung im Sinne einer „hochwertigen Verwertung“ der Klärschlämme hat für unsere Mitglieder bereits heute Priorität. Politische Zielvorstellungen jedoch müssen bei der Umsetzung in Gesetzesregelungen den realistischen Umsetzungsmöglichkeiten gerecht werden. Unserer Ansicht nach muss das Thema auch stärker ganzheitlich bzw. kohärent im Kontext des Wasserkreislaufs und der Kreislaufwirtschaft betrachtet werden.
AöW zum Referentenentwurf Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung
Klärschlammverordnung
AöW-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Die AöW hat im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Stellung genommen. Begrüßt werden insbesondere die vorgesehenen Regelungen zur Klimaanpassung und wassersensiblen Stadtentwicklung. Aus Sicht der AöW sind insbesondere Starkregen- und Hochwasserschutz sowie eine nachhaltige Niederschlagswasserbewirtschaftung stärker zu berücksichtigen.
Rückblick: AöW-Jahresveranstaltung am 20. April 2026 in Berlin
Investitionen in die Wasserwirtschaft: Zukunft sichern in Zeiten von Wandel und steigenden Anforderungen
Die Sicherstellung der Wasserver- und Abwasserentsorgung gehört zu den grundlegenden Aufgaben der Daseinsvorsorge. Gleichzeitig steht die öffentliche Wasserwirtschaft vor tiefgreifenden Veränderungen. Klimawandel, steigende Anforderungen, zunehmende Nutzungskonflikte und ein wachsender Investitionsbedarf prägen die aktuellen Diskussionen. Diese Themen standen im Mittelpunkt der AöW-Jahresveranstaltung, auf der VertreterInnen aus Wissenschaft, Praxis, Politik und Verbänden zusammenkamen, um Perspektiven auszutauschen und Handlungsoptionen zu diskutieren.