Stellungnahme

AöW zum Referentenentwurf Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung


Klärschlammverordnung

Die AöW ist der Ansicht, dass jede Verwertungsart bei fachgerechter Durchführung ihre Berechtigung hat und so wie sie bisher auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst gewachsen und strukturiert ist, sinnvoll ist. Die sichere und nachhaltige Entsorgung im Sinne einer „hochwertigen Verwertung“ der Klärschlämme hat für unsere Mitglieder bereits heute Priorität. Politische Zielvorstellungen jedoch müssen bei der Umsetzung in Gesetzesregelungen den realistischen Umsetzungsmöglichkeiten gerecht werden. Unserer Ansicht nach muss das Thema auch stärker ganzheitlich bzw. kohärent im Kontext des Wasserkreislaufs und der Kreislaufwirtschaft betrachtet werden.