Die AöW ist der Ansicht, dass jede Verwertungsart bei fachgerechter Durchführung ihre Berechtigung hat und so wie sie bisher auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst gewachsen und strukturiert ist, sinnvoll ist. Die sichere und nachhaltige Entsorgung im Sinne einer „hochwertigen Verwertung“ der Klärschlämme hat für unsere Mitglieder bereits heute Priorität. Politische Zielvorstellungen jedoch müssen bei der Umsetzung in Gesetzesregelungen den realistischen Umsetzungsmöglichkeiten gerecht werden. Unserer Ansicht nach muss das Thema auch stärker ganzheitlich bzw. kohärent im Kontext des Wasserkreislaufs und der Kreislaufwirtschaft betrachtet werden.
AöW zum Referentenentwurf Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung
Klärschlammverordnung
AöW veröffentlicht Impulspapier zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand
Berlin. Am 13. Januar 2025 hat die AöW ihr neues Impulspapier „Politische Impulse zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand: Starke Partnerin für Gemeinwohl und Nachhaltigkeit“ veröffentlicht. Mit diesem Papier unterstreicht die AöW die zentrale Bedeutung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand für das Gemeinwohl und die nachhaltige Ressourcensicherung. Es richtet sich an die Politik von Bund und Ländern und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen, um die zukünftigen Herausforderungen im Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser zu bewältigen.
Stärkung der öffentlichen Wasserwirtschaft: Impulspapier der AöW veröffentlicht
Die AöW hat das Impulspapier „Politische Impulse zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand“ veröffentlicht. Es betont die Bedeutung der öffentlichen Wasserwirtschaft für Gemeinwohl und Nachhaltigkeit und fordert politische, rechtliche und finanzielle Unterstützung. Schwerpunkte sind u. a. nachhaltige Finanzierung, Förderung von Kooperationen, die Verankerung von Klimawandelanpassung und Hochwasserschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern in Artikel 91a GG, klare Verantwortlichkeiten durch das Verursacherprinzip und die Anerkennung wasserwirtschaftlicher Belange als Schutzgut von „überragendem öffentlichen Interesse“.