Das Ziel des AwSV ist es, die seit Langem bestehenden landesspezifischen unterschiedlichen Regelungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu vereinheitlichen. Die möglichen Auswirkungen auf eine nachhaltige Wasserwirtschaft stehen in diesem Zusammenhang für die AöW als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft im Mittelpunkt, insbesondere ist für uns wichtig, dass der Besorgnisgrundsatz des Schutzes der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen beachtet wird (§ 62 Abs. 1 WHG). Aus diesem Blickwinkel heraus hat die AöW grundsätzliche Bedenken, ob dieses Ziel mit der vorliegenden Fassung des AwSV erreicht werden kann. Diese Bedenken ergeben sich für uns insbesondere im Hinblick auf die Regelungen über Biogasanlagen, über JGS-Anlagen und über Anlagen in Schutzgebieten.

AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
AwSV
tagesschau.de berichtet: Industrie soll für Abwasserreinigung bezahlen
tagesschau.de | 26.09.2023
Die AöW begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission zur Erweiterten Herstellerverantwortung. Aus Sicht der AöW ist nicht nur die Vollkostentragung wichtig, sondern auch, dass die Organisation und Finanzierung der 4. Reinigungsstufe rechtssicher und praktikabel für die Kläranlagenbetreiber umgesetzt wird. Hierfür ist eine staatliche Stelle notwendig.
Kurzstatement in Fernsehbeitrag über bedrohten Fluss
NDR | 27.06.2023
AöW-Geschäftsführer Dr. Durmuş Ünlü durfte in einem Fernsehbeitrag auf Panorama3 (NDR) ein kurzes und prägnantes Statement zum Vorsorgeprinzip und Gewässerschutz abgeben. Im Kern ging es darum: Vorsorgend an der Quelle für den Gewässerschutz zu handeln und nicht zu warten, bis die Wasserversorger handeln müssen, nützt der Natur, nützt aber auch den Bürgerinnen und Bürgern. Das ist nicht zu viel verlangt, denn Wasser ist die Grundlage allen Lebens.