Das Ziel des AwSV ist es, die seit Langem bestehenden landesspezifischen unterschiedlichen Regelungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu vereinheitlichen. Die möglichen Auswirkungen auf eine nachhaltige Wasserwirtschaft stehen in diesem Zusammenhang für die AöW als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft im Mittelpunkt, insbesondere ist für uns wichtig, dass der Besorgnisgrundsatz des Schutzes der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen beachtet wird (§ 62 Abs. 1 WHG). Aus diesem Blickwinkel heraus hat die AöW grundsätzliche Bedenken, ob dieses Ziel mit der vorliegenden Fassung des AwSV erreicht werden kann. Diese Bedenken ergeben sich für uns insbesondere im Hinblick auf die Regelungen über Biogasanlagen, über JGS-Anlagen und über Anlagen in Schutzgebieten.
AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
AwSV
AöW-Pressemitteilung: AöW fordert nachhaltigen Hochwasserschutz durch Flussgebietspartnerschaften
Meldung vom 13.11.2024
Angesichts zunehmender Hochwasser- und Starkregenereignisse fordert die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) in ihrem aktuellen Positionspapier die Einrichtung und Förderung von Flussgebietspartnerschaften, um den Hochwasserschutz in Deutschland nachhaltig zu sichern. Die AöW sieht diese Form der Kooperation als wichtigen Beitrag, um Maßnahmen im gesamten Flusseinzugsgebiet koordiniert und effizient umzusetzen. Hochwasserschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die über die kommunale Ebene hinausreichen müsse.
Stellungnahme zum Referentenentwurf zur BauGB-Novellierung
Der Klimawandel stellt Städte und Gemeinden vor neue Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf Starkregen, Dürre und Hitze. Eine Anpassung der Bauleitplanung an die neuen klimatischen Anforderungen ist daher dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat die AöW im Rahmen der Verbändeanhörung am 15.08.2024 Stellung genommen.
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