Das Ziel des AwSV ist es, die seit Langem bestehenden landesspezifischen unterschiedlichen Regelungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu vereinheitlichen. Die möglichen Auswirkungen auf eine nachhaltige Wasserwirtschaft stehen in diesem Zusammenhang für die AöW als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft im Mittelpunkt, insbesondere ist für uns wichtig, dass der Besorgnisgrundsatz des Schutzes der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen beachtet wird (§ 62 Abs. 1 WHG). Aus diesem Blickwinkel heraus hat die AöW grundsätzliche Bedenken, ob dieses Ziel mit der vorliegenden Fassung des AwSV erreicht werden kann. Diese Bedenken ergeben sich für uns insbesondere im Hinblick auf die Regelungen über Biogasanlagen, über JGS-Anlagen und über Anlagen in Schutzgebieten.
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AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
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