Wir fordern, die Unternehmen und Betriebe in öffentlicher Hand aus der Wasserwirtschaft in der Eigenstromerzeugung nicht wirtschaftlich (durch eine EEG-Umlage) weiter zu belasten oder die gesetzlich zur Energieeffizienz verpflichteten öffentlichen Betriebe und Unternehmen in die angedachte Ausnahme für den sogenannten Kraftwerkseigenverbrauch aufzunehmen.

Beschluss zur EEG-Reform und die Belastung des Eigenstromverbrauchs in der öffentlichen Wasserwirtschaft
EEG
AöW-Stellungnahme zum Wasserstoffhochlauf
Im Rahmen der Verbändeanhörung des BMWE zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft hat die AöW ihre Stellungnahme eingereicht.
Die AöW äußert rechtliche Hinweise zur geplanten Regelung des „überragenden öffentlichen Interesses“, insbesondere im Hinblick auf wasserwirtschaftliche Belange sowie Aspekte der Genehmigungspraxis. (Foto: iStock/audioundwerbung)
„Wir brauchen wieder ein Bewusstsein dafür, dass Wasser nicht unbegrenzt verfügbar ist“
Interview mit AöW-Geschäftsführer Dr. Durmus Ünlü
Jeden Tag verbraucht ein Mensch in Deutschland durchschnittlich 126 Liter Trinkwasser – für Körperpflege, Kochen, Trinken, Wäschewaschen oder die Toilettenspülung. Rechnet man die Menge hinzu, die etwa für die Lebensmittelproduktion genutzt wird, sind es sogar mehr als 7.000 Liter. Damit angesichts der Klimakrise auch künftig das frische Nass aus dem Hahn fließt, empfiehlt Durmuş Ünlü einen sorgsamen Umgang mit der knappen Ressource. (DNR vom 21.07.2025)