Zweck der Verordnung ist es, eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu vermeiden, insbesondere den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Rohrfernleitungsanlagen zu schützen. Der AöW geht es in diesem Rahmen vorrangig um den Schutz der Gewässer und insbesondere denSchutz des Grundwassers.
AöW-Stellungnahme zur Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
Rohrfernleitungsverordnung
AöW-Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz
Landschaftswasserhaushalt im Fokus
Die AöW hat zum Entwurf zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz Stellung genommen. Im Fokus stehen dabei insbesondere Maßnahmen zum Landschaftswasserhaushalt sowie geeignete Förder- und Rahmenbedingungen für die öffentliche Wasserwirtschaft.
AöW-Stellungnahme zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz (BT-Drs. 21/4099)
Die AöW hat zum Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (BT-Drs. 21/4099) Stellung genommen.
Die öffentliche Wasserwirtschaft unterstützt das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Zugleich weist die Stellungnahme darauf hin, dass nachhaltige Wasserwirtschaft, Gewässerschutz sowie die erheblichen Investitions- und Modernisierungsbedarfe der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur im weiteren Gesetzgebungsverfahren angemessen berücksichtigt werden müssen. (Fotoquelle: Pixelio/Sebastian Göbel)