Zweck der Verordnung ist es, eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu vermeiden, insbesondere den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Rohrfernleitungsanlagen zu schützen. Der AöW geht es in diesem Rahmen vorrangig um den Schutz der Gewässer und insbesondere denSchutz des Grundwassers.
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AöW-Stellungnahme zur Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
Rohrfernleitungsverordnung
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Auf der Jahreskonferenz der AöW, die am 17. Mai anlässlich ihres 15-jährigen Bestehens eingeladen hatte, tauschten sich neben der Parlamentarischen Staatssekretärin beim BMUV, Dr. Bettina Hoffmann auch die Vizepräsidentin des Umweltbundesamtes Dr. Lilian Busse, Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, sowie Expert:innen aus der Wasserwirtschaft und die wasserpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen zu den Themen Klimawandel und Klimaschutz aus.
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