Zweck der Verordnung ist es, eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu vermeiden, insbesondere den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Rohrfernleitungsanlagen zu schützen. Der AöW geht es in diesem Rahmen vorrangig um den Schutz der Gewässer und insbesondere denSchutz des Grundwassers.
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AöW-Stellungnahme zur Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
Rohrfernleitungsverordnung
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