Berlin. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V. sieht die gestrige Debatte im Europäischen Parlament über die Tätigkeiten zur Gewinnung von Schiefergas und Schieferöl als einen wichtigen Schritt für mehr Umweltschutzbemühungen beim sogenannten Fracking. Dabei ist jedoch ein deutlicheres Bekenntnis für umfassenden Gewässerschutz notwendig.
Die AöW hat sich mit den am 21.11.2012 im EU-Parlament angenommenen Entschließungsanträgen des Industrieausschusses (ITRE) und des Umweltausschusses (ENVI) befasst und bewertet die Debatte als gewichtiges Zeichen. Es bestehen jedoch weiter Unklarheiten über die Position des Parlaments, denn während im Bericht des Umweltausschusses das Potenzial der Nutzung von unkonventionellem Erdgas (Schiefergas) betont wird, wird im Umweltausschuss auf die Umweltauswirkungen hingewiesen.
In der Diskussion wurden viele wichtige Argumente für und gegen die Frackingtechnologie behandelt. Die Annahme von zwei Entschließungsanträgen mit unterschiedlichen Schwerpunkten und insbesondere Zielrichtungen zeigt die Komplexität des Themas auf. Auch die verschiedenen Interessenlagen werden deutlich, stellte die AöW fest. Dringend ist nach Auffassung der AöW jedoch ein eindeutiges Bekenntnis zum umfassenden Gewässerschutz. Wenn das Europa-Parlament die von ihm im Jahr 2000 beschlossene Wasserrahmenrichtlinie und deren Erwägungsgrund, dass „Wasser ein ererbtes Gut ist, das geschützt und verteidigt werden muss“, ernst nimmt, dann dürfen die Interessen von Gesundheits- und Umweltschutz nicht hinter den Interessen der Energiewirtschaft zurückstehen. Hierfür bedarf es auch auf der EU-Ebene eines auf die möglichen Gefahren von Fracking abgestimmten Rechtsrahmen.
Notwendig sind nach Auffassung der AöW der Vorrang des Schutzes von Grundwasser und die Sicherung der Trinkwasserversorgung. „Wenn Fracking zum Risiko für die Trinkwasserversorgung wird, kann dies für die Bevölkerung fatale Folgen haben“, erklärte die AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht. Deshalb fordert die AöW, dass Erkundungen und Bohrungen in Trinkwassergewinnungs- und Wasserschutzzonen sowie in Naturschutzgebieten generell ausgeschlossen werden. Ebenso wird gefordert, dass eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung in den Genehmigungsverfahren vorgeschaltet wird. Auch das Herstellen von Einvernehmen mit den örtlichen Wasserbehörden und Wasserversorgern bei Genehmigungen fordert die AöW.
Die Beschlüsse der deutschen Umweltminister auf der Konferenz am 15./16. November 2012 in Kiel waren in dieser Beziehung klarer und werden daher von der AöW begrüßt.
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