Die AöW begrüßt die Vorlage des Entwurfs. Wir schlagen jedoch vor, den Verordnungsnamen in: Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer und zur wirtschaftlichen Analyse der Wassernutzungen zu erweitern. Im Sinne eines ganzheitlichen und nachhaltigen Schutzes der Wasserressourcen halten wir Vorgaben für den behördlichen Vollzug vor Ort für erforderlich.

Entwurf einer Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung – OgewV)
Oberflächengewässerverordnung – OgewV
Kurzstatement in Fernsehbeitrag über bedrohten Fluss
AöW-Geschäftsführer Dr. Durmuş Ünlü durfte in einem Fernsehbeitrag auf Panorama3 (NDR) ein kurzes und prägnantes Statement zum Vorsorgeprinzip und Gewässerschutz abgeben. Im Kern ging es darum: Vorsorgend an der Quelle für den Gewässerschutz zu handeln und nicht zu warten, bis die Wasserversorger handeln müssen, nützt der Natur, nützt aber auch den Bürgerinnen und Bürgern. Das ist nicht zu viel verlangt, denn Wasser ist die Grundlage allen Lebens.
AöW- Stellungnahme zum Referentenentwurf Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEzgV)
Die AöW hat in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung auf die wichtigsten Aspekte für den Schutz der Trinkwasserressourcen aufmerksam gemacht. Insbesondere das Verursacherprinzip soll konsequent angewendet werden.