Die AöW begrüßt, dass durch die Neuregelungen im UVP-V Bergbau für nach dem WHG nicht verbotene Fracking-Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend werden soll. Allerdings werden die vorgesehenen Änderungen nach unserer Einschätzung dem Schutz der Gewässer und der Trinkwasserversorgung nicht gerecht.
