Die AöW begrüßt, dass durch die Neuregelungen im UVP-V Bergbau für nach dem WHG nicht verbotene Fracking-Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend werden soll. Allerdings werden die vorgesehenen Änderungen nach unserer Einschätzung dem Schutz der Gewässer und der Trinkwasserversorgung nicht gerecht.
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Entwurf [Stand: 11.03.2013] einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau)
Fracking, UVP-V Bergbau
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