Pressemitteilung

Europäisches Parlament fordert Verpflichtung zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei Fracking

Berlin. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e. V. begrüßt die Forderung des Europäischen Parlaments, eine verpflichtende Umwelt­verträglichkeitsprüfung bei Frackingmaßnahmen vorzuschreiben.

Bei der gestrigen Abstimmung im Europäischen Parlament sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) auf alle Fracking-Projekte auszuweiten. Dies bedeutet vor allem, dass auch eine verpflichtende UVP schon bei den Verfahren der Exploration bzw. Aufsuchung und Förderung von Schiefergas vorgeschrieben werden soll.

Die Forderung ist Bestandteil der Abstimmung über den Änderungsvorschlag der EU-Kommission für die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten. Hierin war ursprünglich eine Anwendung auf alle Fracking-Projekte nicht vorgesehen. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollte es bei der bestehenden Regelung bleiben, wonach dies von der geförderten Gas-Menge abhängig ist. Dies aber hat in den Mitgliedstaaten zur Folge, dass entweder für die geplanten Frackingmaßnahmen die UVP-Richtlinie nicht relevant war oder eine Rechtsunsicherheit bei den Beteiligten bestand.

Die AöW begrüßt den Beschluss des EU-Parlaments. Eine verbindliche UVP-Pflicht hat die AöW bereits mehrfach gefordert, denn damit würde dem Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer eher Rechnung getragen werden können. Die AöW sieht nämlich durch die beim Fracking eingesetzten gefährlichen Chemikalien Risiken für die Qualität der Gewässer und die Wasserversorgung. Ebenso hält die AöW die Entsorgung der beim Fracking anfallenden hochbelasteten Abwässer für problematisch. So sind erst kürzlich in Colorado nach sintflutartigen Regenfällen tausende oberirdische Lagerstätten von Fracking-Abwässern mit unbekannten gefährlichen Chemiecocktails übergelaufen, haben sich mit den Wasserfluten vermischt und darüber im Land verteilt. Eine langfristige Verseuchung der Trinkwasservorkommen wird dort deshalb befürchtet.

Mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung können nach Ansicht der AöW auch eher die Belange des Umweltschutzes und die Belastungen der Bevölkerung durch das Fracking untersucht und beachtet werden. Es bleibt nun abzuwarten, ob die Forderungen des EU-Parlaments im weiteren Verfahren vom EU-Rat akzeptiert werden.

Quelle und weitere Informationen:

Europäisches Parlament, Pressemitteilung vom 09.10.2013, Fracking: Umweltverträglichkeitsprüfung vor jedem neuen Projekt, (Extern)

AöW-Positionspapier „Fracking – Förderung von unkonventionellen Erdgasvorkommen“

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