Pressemitteilung

Öffentliche Wasserwirtschaft bangt um Gewässerqualität

Wasserversorger, Abwasserbetriebe und Wasserverbände sehen ihre Anstrengungen für die Gewässerqualität durch Fracking zunichte gemacht. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) fordert von den Bundestagsabgeordneten, strengere Regeln im Fracking-Gesetzesverfahren durchzusetzen.   

Berlin. Auch die öffentliche Wasserwirtschaft meldet sich zur Fracking-Technologie mahnend zu Wort. In einem Schreiben an die Bundestags­abgeordneten fordert die AöW, das Vorsorgeprinzip stärker zu berücksichtigen. Aktueller Anlass: Am 8. Juni berät der Umweltausschuss des Bundestages in einer Anhörung über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zu Fracking-Technologien.

„Fracking bedroht die Wasserqualität“, erklärt Christa Hecht, Geschäftsführerin der AöW. „Die öffentliche Wasserwirtschaft hat mit dem Bau von Kläranlagen und mit immer besseren technischen Verfahren wesentlich dazu beigetragen, die Gewässerqualität zu verbessern. Fracking droht das zunichte zu machen.“

Nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich der Zustand der Gewässer nicht verschlechtert. „Wenn nun zugelassen werden soll, dass mit Chemiecocktails beim Fracking im Untergrund gebohrt werden darf, wird dieses Verschlechterungsverbot unterlaufen, weil dadurch die Gewässerqualität gefährdet wird“, betont Hecht.  

Die AöW begrüßt in einem öffentlichen Schreiben an die Bundestagsabgeordneten, dass nach dem Gesetzentwurf zwar Wasserschutzgebiete, Talsperren und Seen vor Fracking geschützt werden sollen, der Schutz jedoch nicht ausreiche. Sie fordert weitergehende Maßnahmen für den Schutz der Wasserversorgung und der Wasserressourcen.

Auch hält die AöW eine von der Bundesregierung vorgesehene Expertenkommission, die die Risiken von Frackingvorhaben bewerten bzw. eine Unbedenklichkeitsempfehlung abgeben soll, für überflüssig. Die AöW betont in dem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten: „Expertenkommissionen sind in der Vorbereitung von Gesetzen sinnvoll. Die Entscheidung über die Zulassung von Fracking muss jedoch der Gesetzgeber selbst treffen.“ Denn Behörden müssen in die Lage versetzt werden, Entscheidungen vor Ort treffen zu können.

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Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.

AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

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