Mit den im Entwurf vorgesehenen Regelungen des Gesetzes wird ein dauerhafter Schutz des Grundwassers vor den mit der CO2-Speicherung verbunden Risiken nicht erreicht. Deshalb fordert die AöW, die Abscheidung von CO2, den Transport, die Verpressung und dauerhafte Lagerung von verdichtetem CO2 in Deutschland zu unterbinden, solange nicht eindeutig nachgewiesen ist, dass davon keinerlei Gefährdung ausgeht.

Referentenentwurf (23.07.2010) für ein Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG)
Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG
AöW-Pressemitteilung: Geplante Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung gefährdet Fortschritte im Grundwasserschutz
AöW-Pressemitteilung vom 19.06.2025
Nach Medienberichten wird das Bundeskabinett voraussichtlich am 24. Juni über die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung beschließen. Die Verordnung soll durch eine Ministerverordnung außer Kraft gesetzt werden. Aus Sicht der öffentlichen Wasserwirtschaft ist dieser Schritt weder fachlich noch rechtlich nachvollziehbar. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) appelliert daher an die Bundesregierung, die Stoffstrombilanzverordnung nicht aufzuheben, sondern im Sinne eines vorsorgenden, rechtskonformen und zukunftsgerichteten Gewässerschutzes gezielt weiterzuentwickeln.
AöW-Wahlprüfsteine zur Europawahl „Resilienz in Europa durch ein wasserresilientes Europa“
Die Europawahlen rücken näher und die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) legt einen besonderen Fokus auf die Themen, die für die Zukunft der Wasserpolitik in Europa entscheidend sind. Unter der Hauptforderung eines wasserresilienten Europas hat die AöW acht Kernforderungen formuliert, die als Wahlprüfsteine an die in Deutschland zur Europawahl antretenden Parteien – SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, Die Linke – gerichtet sind.