Mit den im Entwurf vorgesehenen Regelungen des Gesetzes wird ein dauerhafter Schutz des Grundwassers vor den mit der CO2-Speicherung verbunden Risiken nicht erreicht. Deshalb fordert die AöW, die Abscheidung von CO2, den Transport, die Verpressung und dauerhafte Lagerung von verdichtetem CO2 in Deutschland zu unterbinden, solange nicht eindeutig nachgewiesen ist, dass davon keinerlei Gefährdung ausgeht.
