Mit dem vorgelegten Verordnungsentwurf wird nach unserer Auffassung kein ausreichender Regelungsrahmen geschaffen, durch den ein negativer Trend der Gewässerbelastungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verringert und weiteren Gewässerverunreinigungen dieser Art vorgebeugt wird. Hierfür sind nach unserer Auffassung deutlich wirksamere Maßnahmen notwendig sowie Regelungs-, Umsetzungs-und Vollzugsdefizite zu beheben.

Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen [DüV-Entw.]
Düngeverordnung
AöW-Pressemitteilung: Geplante Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung gefährdet Fortschritte im Grundwasserschutz
AöW-Pressemitteilung vom 19.06.2025
Nach Medienberichten wird das Bundeskabinett voraussichtlich am 24. Juni über die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung beschließen. Die Verordnung soll durch eine Ministerverordnung außer Kraft gesetzt werden. Aus Sicht der öffentlichen Wasserwirtschaft ist dieser Schritt weder fachlich noch rechtlich nachvollziehbar. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) appelliert daher an die Bundesregierung, die Stoffstrombilanzverordnung nicht aufzuheben, sondern im Sinne eines vorsorgenden, rechtskonformen und zukunftsgerichteten Gewässerschutzes gezielt weiterzuentwickeln.
AöW-Stellungnahme zum Referentenentwurf „Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung“
Die AöW hat mir ihrer Stellungnahme zum o.g. Referentenentwurf die geplante Aufhebung der seit 2018 geltenden Stoffstrombilanzverordnung kritisiert. Aus Sicht der AöW stellt die Nitratbelastung des Grundwassers weiterhin ein erhebliches Problem für den Gewässerschutz in Deutschland dar. Eine Reduktion der Nitrateinträge erfordere ein rechtliches Instrumentarium, das auf belastbaren Daten beruht und ein konsequentes Monitoring ermöglicht. Um Nährstoffflüsse nachvollziehbar zu dokumentieren, ist die Stoffstrombilanz dabei ein unerlässliches Element.