Stellungnahme

Verordnungsentwurf zum Neuerlass der Düngemittelverordnung (DüMV)


Düngemittelverordnung

Die Wasserwirtschaft ist verpflichtet,sowohl die Vorgaben aus der Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten als auch, soweit das Trinkwasser betroffen ist, die Anforderungen aus der Trinkwasserverordnung zu erfüllen. Bereits heute müssen wir zugunsten nächster Generationen vorsorgend handeln. Aus diesen Gründen muss in dieser Verordnung der Gewässerschutz oberste Priorität haben.