Die Wasserwirtschaft ist verpflichtet,sowohl die Vorgaben aus der Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten als auch, soweit das Trinkwasser betroffen ist, die Anforderungen aus der Trinkwasserverordnung zu erfüllen. Bereits heute müssen wir zugunsten nächster Generationen vorsorgend handeln. Aus diesen Gründen muss in dieser Verordnung der Gewässerschutz oberste Priorität haben.

Verordnungsentwurf zum Neuerlass der Düngemittelverordnung (DüMV)
Düngemittelverordnung
tagesschau.de berichtet: Industrie soll für Abwasserreinigung bezahlen
tagesschau.de | 26.09.2023
Die AöW begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission zur Erweiterten Herstellerverantwortung. Aus Sicht der AöW ist nicht nur die Vollkostentragung wichtig, sondern auch, dass die Organisation und Finanzierung der 4. Reinigungsstufe rechtssicher und praktikabel für die Kläranlagenbetreiber umgesetzt wird. Hierfür ist eine staatliche Stelle notwendig.
Kurzstatement in Fernsehbeitrag über bedrohten Fluss
NDR | 27.06.2023
AöW-Geschäftsführer Dr. Durmuş Ünlü durfte in einem Fernsehbeitrag auf Panorama3 (NDR) ein kurzes und prägnantes Statement zum Vorsorgeprinzip und Gewässerschutz abgeben. Im Kern ging es darum: Vorsorgend an der Quelle für den Gewässerschutz zu handeln und nicht zu warten, bis die Wasserversorger handeln müssen, nützt der Natur, nützt aber auch den Bürgerinnen und Bürgern. Das ist nicht zu viel verlangt, denn Wasser ist die Grundlage allen Lebens.