Für die AöW stellt sich entsprechend ihrer Ausrichtung die Frage, inwieweit die Vorgaben aus dem AbfKlärV zum Ziel einer nachhaltigen Wasserwirtschaft beitragen, über dieses Ziel hinausgehen oder es verfehlen. Im letzteren Falle werden die Gebührenzahler hierdurch mit eventuellen Zusatzkosten „unnötig“ belastet. Dies wäre insbesondere dann nachteilig, wenn die zusätzlichen Kosten an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten.
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Zweiter Entwurf zur Neufassung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
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