Für die AöW stellt sich entsprechend ihrer Ausrichtung die Frage, inwieweit die Vorgaben aus dem AbfKlärV zum Ziel einer nachhaltigen Wasserwirtschaft beitragen, über dieses Ziel hinausgehen oder es verfehlen. Im letzteren Falle werden die Gebührenzahler hierdurch mit eventuellen Zusatzkosten „unnötig“ belastet. Dies wäre insbesondere dann nachteilig, wenn die zusätzlichen Kosten an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten.

Zweiter Entwurf zur Neufassung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
AöW-Pressemitteilung: Geplante Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung gefährdet Fortschritte im Grundwasserschutz
AöW-Pressemitteilung vom 19.06.2025
Nach Medienberichten wird das Bundeskabinett voraussichtlich am 24. Juni über die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung beschließen. Die Verordnung soll durch eine Ministerverordnung außer Kraft gesetzt werden. Aus Sicht der öffentlichen Wasserwirtschaft ist dieser Schritt weder fachlich noch rechtlich nachvollziehbar. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) appelliert daher an die Bundesregierung, die Stoffstrombilanzverordnung nicht aufzuheben, sondern im Sinne eines vorsorgenden, rechtskonformen und zukunftsgerichteten Gewässerschutzes gezielt weiterzuentwickeln.
AöW-Stellungnahme zum Referentenentwurf „Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung“
Die AöW hat mir ihrer Stellungnahme zum o.g. Referentenentwurf die geplante Aufhebung der seit 2018 geltenden Stoffstrombilanzverordnung kritisiert. Aus Sicht der AöW stellt die Nitratbelastung des Grundwassers weiterhin ein erhebliches Problem für den Gewässerschutz in Deutschland dar. Eine Reduktion der Nitrateinträge erfordere ein rechtliches Instrumentarium, das auf belastbaren Daten beruht und ein konsequentes Monitoring ermöglicht. Um Nährstoffflüsse nachvollziehbar zu dokumentieren, ist die Stoffstrombilanz dabei ein unerlässliches Element.