Für die AöW stellt sich entsprechend ihrer Ausrichtung die Frage, inwieweit die Vorgaben aus dem AbfKlärV zum Ziel einer nachhaltigen Wasserwirtschaft beitragen, über dieses Ziel hinausgehen oder es verfehlen. Im letzteren Falle werden die Gebührenzahler hierdurch mit eventuellen Zusatzkosten „unnötig“ belastet. Dies wäre insbesondere dann nachteilig, wenn die zusätzlichen Kosten an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten.
Home » Umweltschutz » Zweiter Entwurf zur Neufassung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV)

Zweiter Entwurf zur Neufassung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Passende Beiträge zum Thema
Wert des Wassers misst sich nicht am Preisschild!
PM der AG Wasser im Forum Umwelt & Entwicklung
Mehr Anstrengung für Wahrung des Menschenrechts auf Wasser und die Bewahrung des kostbaren Gemeingutes von Regierung gefordert. Berlin, 19. März 2021 – Anlässlich des Weltwassertages am 22. März fordern Umwelt-…
Einladung zur AöW-Jahresveranstaltung
22. Juni 2021, Berlin, 13:00-18:00 Uhr
„Schwammstadt, Hochwasserschutz und sichere Trinkwasserversorgung: Potentiale der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand für die Klimafolgenanpassung –
rechtliche, organisatorische und finanzielle Hürden beseitigen“
Der Klimawandel und die damit zunehmenden Wetterextreme fordern die öffentliche Wasserwirtschaft heraus: Trinkwasserversorgung, Gewässerunterhaltung, Hochwasserschutz und der Umgang mit Schmutz- und Niederschlagswasser müssen an neue und sich wandelnde Gegebenheiten angepasst werden.