Für die AöW stellt sich entsprechend ihrer Ausrichtung die Frage, inwieweit die Vorgaben aus dem AbfKlärV zum Ziel einer nachhaltigen Wasserwirtschaft beitragen, über dieses Ziel hinausgehen oder es verfehlen. Im letzteren Falle werden die Gebührenzahler hierdurch mit eventuellen Zusatzkosten „unnötig“ belastet. Dies wäre insbesondere dann nachteilig, wenn die zusätzlichen Kosten an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten.
Zweiter Entwurf zur Neufassung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
AöW-Stellungnahme zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz (BT-Drs. 21/4099)
Die AöW hat zum Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (BT-Drs. 21/4099) Stellung genommen.
Die öffentliche Wasserwirtschaft unterstützt das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Zugleich weist die Stellungnahme darauf hin, dass nachhaltige Wasserwirtschaft, Gewässerschutz sowie die erheblichen Investitions- und Modernisierungsbedarfe der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur im weiteren Gesetzgebungsverfahren angemessen berücksichtigt werden müssen. (Fotoquelle: Pixelio/Sebastian Göbel)
AöW-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Die AöW hat im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Stellung genommen. Begrüßt werden insbesondere die vorgesehenen Regelungen zur Klimaanpassung und wassersensiblen Stadtentwicklung. Aus Sicht der AöW sind insbesondere Starkregen- und Hochwasserschutz sowie eine nachhaltige Niederschlagswasserbewirtschaftung stärker zu berücksichtigen.