Für die AöW stellt sich entsprechend ihrer Ausrichtung die Frage, inwieweit die Vorgaben aus dem AbfKlärV zum Ziel einer nachhaltigen Wasserwirtschaft beitragen, über dieses Ziel hinausgehen oder es verfehlen. Im letzteren Falle werden die Gebührenzahler hierdurch mit eventuellen Zusatzkosten „unnötig“ belastet. Dies wäre insbesondere dann nachteilig, wenn die zusätzlichen Kosten an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten.

Zweiter Entwurf zur Neufassung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
tagesschau.de berichtet: Industrie soll für Abwasserreinigung bezahlen
tagesschau.de | 26.09.2023
Die AöW begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission zur Erweiterten Herstellerverantwortung. Aus Sicht der AöW ist nicht nur die Vollkostentragung wichtig, sondern auch, dass die Organisation und Finanzierung der 4. Reinigungsstufe rechtssicher und praktikabel für die Kläranlagenbetreiber umgesetzt wird. Hierfür ist eine staatliche Stelle notwendig.
Kurzstatement in Fernsehbeitrag über bedrohten Fluss
NDR | 27.06.2023
AöW-Geschäftsführer Dr. Durmuş Ünlü durfte in einem Fernsehbeitrag auf Panorama3 (NDR) ein kurzes und prägnantes Statement zum Vorsorgeprinzip und Gewässerschutz abgeben. Im Kern ging es darum: Vorsorgend an der Quelle für den Gewässerschutz zu handeln und nicht zu warten, bis die Wasserversorger handeln müssen, nützt der Natur, nützt aber auch den Bürgerinnen und Bürgern. Das ist nicht zu viel verlangt, denn Wasser ist die Grundlage allen Lebens.