Unsere Standpunkte

Die AöW vertritt die Kompetenzen und Interessen der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit, um die politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu sichern und zu stärken: Unser Wasser – sicher und sauber aus öffentlicher Hand.

AöW-Positionspapiere und Stellungnahmen

AöW-Stellungnahme zum Wasserstoffhochlauf

Im Rahmen der Verbändeanhörung des BMWE zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft hat die AöW ihre Stellungnahme eingereicht.

Die AöW äußert rechtliche Hinweise zur geplanten Regelung des „überragenden öffentlichen Interesses“, insbesondere im Hinblick auf wasserwirtschaftliche Belange sowie Aspekte der Genehmigungspraxis. (Foto: iStock/audioundwerbung)

AöW-Stellungnahme zum Referentenentwurf „Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung“

Die AöW hat mir ihrer Stellungnahme zum o.g. Referentenentwurf die geplante Aufhebung der seit 2018 geltenden Stoffstrombilanzverordnung kritisiert. Aus Sicht der AöW stellt die Nitratbelastung des Grundwassers weiterhin ein erhebliches Problem für den Gewässerschutz in Deutschland dar. Eine Reduktion der Nitrateinträge erfordere ein rechtliches Instrumentarium, das auf belastbaren Daten beruht und ein konsequentes Monitoring ermöglicht. Um Nährstoffflüsse nachvollziehbar zu dokumentieren, ist die Stoffstrombilanz dabei ein unerlässliches Element.

AöW veröffentlicht neues Positionspapier „Starke Partnerin für Gemeinwohl und Nachhaltigkeit“

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) setzt sich für eine gemeinwohlorientierte und nachhaltige Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand ein. Als zentraler Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge sichert die öffentliche Hand den Zugang zu der lebenswichtigen Ressource Wasser für alle und verbindet ökologische,
soziale und ökonomische Verantwortung, um auch zukünftigen Generationen eine sichere Versorgung zu garantieren.

AöW-Position: Sondervermögen für Infrastruktur – Öffentliche Wasserwirtschaft berücksichtigen

Die AöW hat während der Sondierungsgespräche auf die Bedeutung der öffentlichen Wasserwirtschaft im Zusammenhang mit dem geplanten Sondervermögen für Infrastruktur hingewiesen. Eine krisenresiliente Wasserwirtschaft ist essenziell, um den steigenden Anforderungen an Sicherheit und Qualität gerecht zu werden. Angesichts von Klimawandel, demografischem Wandel und wachsendem Finanzierungsbedarf bietet ein Sondervermögen die Chance, die öffentliche Wasserwirtschaft nachhaltig zu stärken und zukunftssicher aufzustellen. Fotoquelle: iStock/ThomBal

Stärkung der öffentlichen Wasserwirtschaft: Impulspapier der AöW veröffentlicht

Die AöW hat das Impulspapier „Politische Impulse zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand“ veröffentlicht. Es betont die Bedeutung der öffentlichen Wasserwirtschaft für Gemeinwohl und Nachhaltigkeit und fordert politische, rechtliche und finanzielle Unterstützung. Schwerpunkte sind u. a. nachhaltige Finanzierung, Förderung von Kooperationen, die Verankerung von Klimawandelanpassung und Hochwasserschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern in Artikel 91a GG, klare Verantwortlichkeiten durch das Verursacherprinzip und die Anerkennung wasserwirtschaftlicher Belange als Schutzgut von „überragendem öffentlichen Interesse“.

AöW-Position: Anpassung der Überwachungsmethodik an europäische Standards

Die AöW hat am 10.12.2024 bekräftigt, den deutschen Sonderweg der qualifizierten Stichprobe schrittweise an europäische Standards anzupassen. Ziel ist eine nachhaltige und effiziente Überwachung, die sowohl den Anforderungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (AbwRL) entspricht als auch Betreiber entlastet. Bereits die Stellungnahme der Verbände vom 07.06.2024 forderte die Abschaffung der qualifizierten Stichprobe/2h-Mischprobe zugunsten eines zukunftsorientierten Ansatzes. Durch eine Angleichung können Effizienz und Transparenz europaweit gestärkt und die Anlagenleistung gerecht bewertet werden. Die AöW unterstützt daher ausdrücklich die Fortführung der Diskussionen.

Stellungnahme zum Referentenentwurf zur BauGB-Novellierung

Der Klimawandel stellt Städte und Gemeinden vor neue Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf Starkregen, Dürre und Hitze. Eine Anpassung der Bauleitplanung an die neuen klimatischen Anforderungen ist daher dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat die AöW im Rahmen der Verbändeanhörung am 15.08.2024 Stellung genommen.
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