Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat ein Verbändebeteiligungsverfahren zum CETA-Abkommen mit einer Frist von weniger als 24 Stunden durchgeführt. Bereits im April 2016 hatte die AöW darauf hingewiesen, dass die Wasserwirtschaft vom CETA- Abkommen nicht deutlich ausgenommen ist – und dass das nachteilige Folgen für das Gemeinwohl haben kann. An dem CETA-Text hat sich bisher nichts geändert und auch durch die zum CETA-Text zu Protokoll abgegebenen zwei Erklärungen (das Gemeinsame Auslegungsinstrument und die Erklärungen für das Ratsprotokoll) können unsere Bedenken nicht ausgeräumt werden.
AöW-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum CETA-Abkommen
AöW-Jahresveranstaltung am 20. April 2026 in Berlin
Wasser ist eine zentrale Zukunftsressource. Klimawandel, zunehmende Extremwetterereignisse und steigende Anforderungen an Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung setzen die Systeme der öffentlichen Wasserwirtschaft zunehmend unter Druck und machen ihre Weiterentwicklung notwendig.
Vor diesem Hintergrund lädt die AöW am 20. April 2026 in Berlin zur Jahresveranstaltung „Investitionen in die Wasserwirtschaft: Zukunft sichern in Zeiten von Wandel und steigenden Anforderungen“ ein, bei der Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Praxis und Politik aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze diskutieren.
AöW-Stellungnahme zur Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e. V. (AöW) hat ihre Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag zur Vereinfachung bestimmter Anforderungen und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands veröffentlicht.
Gegenstand der Stellungnahme sind die Beschlussempfehlungen des Wirtschaftsausschusses im Bundesrat (BR-Drs. 62/1/26), insbesondere die Regelungen zur Herstellerverantwortung in der kommunalen Abwasserrichtlinie. Der ursprüngliche Richtlinienvorschlag enthält hierzu keine Vorgaben; das Thema wurde erst im Ausschussverfahren eingebracht.