Für die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand bedeutet Umweltschutz schwerpunktmäßig Schutz des Wassers, daneben spielen auch Fragen des Klimaschutz‘ und der Klimafolgenanpassung eine große Rolle.
Wasser ist der Ursprung allen Lebens auf der Erde. Menschen, Tiere und Pflanzen bestehen zu einem großen Teil aus Wasser. Wasser ist deshalb lebensnotwendig, zugleich kann verschmutztes Wasser und zu viel Wasser z.B. bei Überschwemmungen für Mensch und Umwelt auch lebensbedrohlich sein.
Da Trinkwasser lebensnotwendig und unersetzlich ist, muss der Schutz der Trinkwasserressourcen Vorrang vor allen anderen Nutzungen wie Landwirtschaft, Energiegewinnung, Industrie und Bergbau haben. Während die Abwasseraufbereitung in kommunalen Kläranlagen einen wesentlichen Beitrag zum Gewässerschutz leistet und Einträge von Nährstoffen und Chemikalien in die Gewässer in den letzten Jahrzehnten drastisch reduzieren konnte, gelangen weiterhin zu viele unerwünschte Stoffe aus diffusen Quellen ins Grundwasser und die Oberflächengewässer. Um die Gewässer besser zu schützen, muss der Eintrag von Nährstoffen (insbesondere Nitrat) und Pestiziden aus der Landwirtschaft dringend reduziert werden. Die Techniken des Fracking, CCS und der Laugenversenkung dürfen aus Vorsorgegründen nicht angewendet werden.
Sogenannte anthropogene Spurenstoffe (z.B. Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel, Biozide, Duftstoffe) können schon in geringen Konzentrationen Wirkungen auf die aquatische Umwelt haben. Deshalb ist die Vermeidung bzw. die Verminderung der Einträge von Spurenstoffen in den Wasserkreislauf eine dringende Notwendigkeit. Ergänzend kann eine erweiterte kommunale Abwasserreinigung dort zum Einsatz kommen, wo Vermeidungs- bzw. Verminderungsstrategien nicht ausreichen und dies gewässerspezifisch geboten ist. In diesem Fall sind die Verursacher an den Kosten angemessen zu beteiligen.

Bericht von der Jahreskonferenz der AöW in Freiburg im Breisgau am 27.04.2023
Lesen Sie hier den Bericht zur AöW-Jahreskonferenz „Brücken für die Belange des Wassers – Übergreifend denken und lokal handeln am Beispiel Freiburgs und anderer Betriebe der öffentlichen Wasserwirtschaft“, die am 27. April 2023 in Freiburg im Breisgau – eines der Gründungsmitglieder der AöW – stattfand.
AöW-Geschäftsführer Dr. Durmus Ünlü zu Gast bei ARTE zum Thema „Wem gehört das Wasser?“
ARTE | 21.05.2023
Umweltökonomin und Wasserexpertin Esther Crauser-Delbourg sowie AöW-Geschäftsführer Dr. Durmus Ünlü diskutieren im ARTE-Magazin „27“ zu Wasserknappheit, Nutzungskonflikte sowie den zukünftigen Umgang mit der immer knapper werdenden Ressource.
AöW- Stellungnahme zum Referentenentwurf Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEzgV)
Die AöW hat in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung auf die wichtigsten Aspekte für den Schutz der Trinkwasserressourcen aufmerksam gemacht. Insbesondere das Verursacherprinzip soll konsequent angewendet werden.
AöW-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes
In der Stellungnahme vom 03. Mai 2023 verdeutlicht die AöW die verschiedenen Aspekte, die für den Erfolg des Klimaanpassungsgesetzes entscheidend sind. Neben besseren rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen ist u.a. eine verlässliche und langfristige Finanzierung durch Einrichtung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe für Klimaschutz- sowie für Klimaanpassungsmaßnahmen notwendig.
AöW veröffentlicht Stellungnahme zum Referentenentwurf der Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV)
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) hat als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland zum Referentenentwurf der Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds – Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV) Stellung genommen. (Fotoquelle: Wasserverband Eifel-Rur)
Am 22. März 2023: Tag des Wassers und UN-Weltwasserbericht
AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer: „Die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich vor allem auch beim Thema Wasser. Hierzu richtet der diesjährige UN-Bericht, der am Weltwassertag veröffentlicht wird, den Fokus darauf, inwieweit die Organisationen und Institutionen in der Lage sind, sich in Partnerschaften und Kooperationen zusammenzuschließen, um den zukünftigen Herausforderungen zu begegnen und die Erreichung des UN-Nachhaltigkeitsziels 6 (Wasser und Sanitärversorgung für alle) zu beschleunigen. […]“
AöW zum Beschluss des Bundeskabinetts über die Nationale Wasserstrategie
Berlin. Das Bundeskabinett hat heute die Nationale Wasserstrategie beschlossen. AöW-Präsident Prof. Scheuer erklärte: „Wir begrüßen ausdrücklich die heute beschlossene Nationale Wasserstrategie der Bundesregierung. Sie ist umfassend und erfasst sämtliche Aspekte, die für die Sicherstellung unseres Wassers relevant sind. Es hängt nun vor allem von der (politischen) Verbindlichkeit, rechtszeitige Anpassungen und Dynamik der Nationalen Wasserstrategie ab. Die AöW wird ausdrücklich im Sinne einer gemeinwohlorientierten öffentlichen Wasserwirtschaft die Nationale Wasserstrategie unterstützen und sich für die Erreichung der Ziele einsetzen.“
AöW-Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser
Die AöW begrüßt die Initiative der EU-Kommission für eine Neufassung der kommunalen Abwasserrichtlinie und unterstützt zuvorderst die Ziele des Vorschlags, den Gewässerschutz zu verbessern und die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erreichen. Der Regelungsbereich betrifft nach EU-Recht den Bereich der „Dienstleistungen im allgemeinem (wirtschaftlichen) Interesse“ – in Deutschland die „kommunale Daseinsvorsorge“ – und hat die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Bezahlbarkeit für Alle im Fokus. Vor diesem Hintergrund hat sich die AöW positioniert.
Gemeinsame Position für eine erweiterte Herstellerverantwortung in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie
Die Verbände der Wasserwirtschaft und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich in einer gemeinsamen Positionierung für den Vorschlag der EU-Kommission ausgesprochen, eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in der Kommunalabwasserrichtlinie zu verankern.
Im gemeinsamen Papier werden Bund und Länder aufgefordert, sich für den Vorschlag einer EPR einzusetzen.